Geräuschbelästigung

Geräuschbelästigung
Geräuschbelästigung,
 
das Auftreten störender und unerwünschter Geräusche während des Betriebs von PCs, verursacht v. a. durch PC-Lüfter, Festplatten, CD- und DVD-Laufwerke sowie Drucker. Die Untersuchung und Bewertung der Geräuschbelästigung ist ein wichtiger Teil der Ergonomie.
 
Die Lärmbeurteilung beginnt mit einer Messung des sog. Schallleistungspegels direkt an der Quelle; dieser Wert hängt nur vom Gerät selbst, aber nicht von Umgebung und Entfernung ab. Er wird in Dezibel (dB) gemessen. Typische Werte sind 55 dB im Betrieb und 48 dB im Ruhezustand. Davon zu unterscheiden ist der Emissionsschalldruckpegel, der am Arbeitsplatz gemessen wird. Beide Werte werden nach der sog. A-Kurve gewichtet, um so die unterschiedliche Empfindlichkeit des Ohres für unterschiedliche Frequenzen zu berücksichtigen. Die Grenzwerte nach TCO 95 sind 38 dB(A) im Betrieb bzw. 32 dB(A) im Leerlauf.
 
In den Arbeitsschutzbestimmungen wird ein Beurteilungspegel definiert, der sich aus der über acht Stunden gemittelten Lärmeinwirkung auf den Benutzer berechnet. Die Grenzwerte sind 70 dB(A) für »einfache und überwiegend Routinetätigkeiten« (z. B. Buchen, Disponieren, Phonodiktat, Datenübertragung und Verkaufen) sowie 55 dB(A) für »überwiegend kreative oder geistig anspruchsvolle Tätigkeiten« wie technisch-wissenschaftliches Arbeiten, Entwerfen, Übersetzen, Korrigieren schwieriger Texte oder Software-Entwicklung.
 
Beide Grenzwerte gelten jedoch unter Experten als erheblich zu hoch; nach der DIN EN ISO 11690-1 sollten bei »einfacher Arbeit« 45-55 dB(A) und bei »kreativer Arbeit« 35-45 dB(A) nicht überschritten werden. Nach der VDI-Richtlinie 2569 sollten die Hintergrundgeräusche im Büro nicht über 30-40 dB(A) liegen. Alle diese Normen berücksichtigen jedoch nicht, dass ein leises Gerät »unangenehmer« klingen kann als ein lauteres. Zur Beurteilung dieser psychologischen Aspekte werden umfangreiche statistische Untersuchungen durchgeführt.
 

Universal-Lexikon. 2012.

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